Die Werbung für ein Eigenmarken-Hörgerät mit den Angaben „Dieses Hörgerät verkauft sonst keiner“ bzw. „Exklusiv bei“ im Zusammenhang mit einem Foto, auf dem gar nicht das Hörgerät des Werbenden, sondern ein – baugleiches – Konkurrenzprodukt abgebildet ist, das auch bei anderen Hörakustikern erhältlich ist, ist irreführend. Das hat nun das Langericht Berlin (Az.: 15 O 223/22 n.r.) entschieden.

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