Die Bundesinnung für Hörakustiker (biha) und eine Bundesbehörde streiten gerade darüber, wie genau Menschen künftig zu ihrem Hörsystem kommen sollen und wie viele Nachweise sie dafür künftig erbringen müssen. Der Verband wehrt sich mit einer Umfrage, die zeigen soll, dass ohnehin fast alle mit ihrer Versorgung zufrieden sind. Nur beantwortet diese Zahl eine andere Frage, als die Behörde sie stellt.

Die Bundesinnung der Hörakustiker hat scharf auf einen neuen Bericht des Bundesrechnungshofs an den Bundestag reagiert. Unter dem Aktenzeichen IX 1 – 2020 – 0338 Bem empfiehlt die Behörde gesetzliche Maßnahmen, mit denen Krankenkassen private und freiwillige Mehrkostenversorgungen stärker kontrollieren sollen. biha-Präsident Eberhard Schmidt bezeichnet den Vorschlag als unsinniges Bürokratiemonster, das obendrein die Patientensouveränität angreife, weil Versicherte künftig nicht nur offenlegen müssten, dass sie privat zuzahlen, sondern auch, wofür.

Was aus dem Bericht hervorgeht, deckt sich in seinen Grundzügen mit dem, was der Rechnungshof seit Jahren fordert, sobald es um Hörhilfen geht. Bereits 2023 hatte der Bundesrechnungshof für Hörhilfen einen generellen Genehmigungsvorbehalt empfohlen, weil der Versorgungsbereich seit Jahren durch hohe Aufzahlungen der Versicherten geprägt sei, eine Folge unzureichender Beratung durch die Leistungserbringer. Notwendig sei, dass Betriebe wenigstens ein mehrkostenfreies Gerät anbieten und vergleichend anpassen. Die bestehenden Versorgungsverträge stellten das aus Sicht der Prüfer nicht sicher.

Die aktuelle Vorlage liest sich wie die Fortschreibung dieser Linie: Leistungserbringer sollen künftig bestimmte Unterlagen regelhaft mit der Abrechnung an die Krankenkassen übermitteln, bestimmte Produktbereiche sollen einem generellen Genehmigungsvorbehalt der Kassen unterliegen, und der GKV-Spitzenverband soll gemeinsame Kontrollen organisieren. Für Versicherte würde das vor allem bedeuten, dass Versorgungen mit Mehrkosten erst nach zusätzlicher Prüfung durch die Krankenkasse abgeschlossen werden könnten.

Schmidt hält dagegen: Betriebe dokumentierten schon heute umfangreich. Kunden müssten vor der Anpassung mehrere Dokumente lesen und unterschreiben, darunter die ausdrückliche Bestätigung, über den Anspruch auf eine kostenfreie Versorgung informiert worden zu sein. „Wir ertrinken schon heute in einer durch Bürokratie verursachten Papierflut“, sagt er. Ein zusätzlicher Genehmigungsvorbehalt werde diese Last nur vergrößern, ohne dass es dafür einen konkreten Anlass gebe.

Als Beleg führt der Verband eine Umfrage des GKV-Spitzenverbands aus dem Jahr 2019 an, wonach rund 90 Prozent der Versicherten mit ihrer individuellen Versorgungssituation zufrieden gewesen seien, unabhängig davon, ob sie sich für eine kostenfreie oder eine private Zuzahlung entschieden hatten. In eigenen Veröffentlichungen des GKV-Spitzenverbands ließ sich diese konkrete Erhebung nicht auffinden.

Die Umfrage beantwortet allerdings eine andere Frage, als der Rechnungshof sie stellt. Zufriedenheit mit dem gewählten Hörsystem sagt wenig darüber, ob die Versicherten vor der Entscheidung tatsächlich über eine gleichwertige, kostenfreie Alternative aufgeklärt wurden, genau das bemängeln die Prüfer seit Jahren. Wer mit seinem Gerät zufrieden ist, hat womöglich nie erfahren, dass es auch ohne Aufzahlung gegangen wäre. Beide Aussagen widersprechen sich nicht, sie beziehen sich nur auf unterschiedliche Dinge.

Zur Größenordnung nennt die biha eigene Zahlen für 2025: rund 32 Millionen Hilfsmittelversorgungsfälle in der gesetzlichen Krankenversicherung, davon etwa 7,1 Millionen mit Mehrkosten, darunter rund eine halbe Million Hörsystemversorgungen. Die jährlichen Mehrkostenberichte des GKV-Spitzenverbands weisen für die Vorjahre eine ähnliche Größenordnung aus, rund 32 Millionen Versorgungsfälle, davon knapp 22 Prozent mit Mehrkosten.

Was aus dem aktuellen Bericht wird, hängt davon ab, ob das Bundesgesundheitsministerium die Empfehlung aufgreift. Die früheren Vorstöße des Rechnungshofs zu genau diesem Thema, in den Bemerkungen 2021 und im ausführlichen Prüfbericht 2023, haben nach bisherigem Kenntnisstand noch nicht zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung für Hörhilfen geführt. Ob sich das mit dem aktuellen Bericht ändert, ist offen. Der Rechnungshof lässt das Thema jedenfalls nicht liegen.