Zur Vermeidung milliardenschwerer Folgekosten unversorgter Hörminderung und um das Risiko gravierender Folgeerkrankungen zu senken, fordern Hals-Nasen-Ohren-Ärzte (BVHNO), die Europäische Union der Hörakustiker (EUHA) und der Bundesverband der Hörgeräte-Industrie (BVHI), dass regelmäßige Hörscreenings ab dem 50. Lebensjahr in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. „Ein regelmäßiges Hörscreening ab 50 würde mehr Menschen rechtzeitig einer Diagnose und professionellen Versorgung ihrer Schwerhörigkeit zuführen. Das vermeidet immense Folgekosten, Folgeerkrankungen und eine sinkende Lebensqualität“, sagt Dr. Stefan Zimmer, Vorstandsvorsitzender des BVHI.

5,8 Millionen Erwachsene in Deutschland leben mit einem beeinträchtigenden Hörverlust, aber nur jeder Dritte unternimmt etwas dagegen. Das heißt, hierzulande lassen 3,8 Millionen Menschen – die Einwohnerzahl Berlins – ihren Hörverlust nicht versorgen. Sie nehmen das Risiko beruflicher Schwierigkeiten, sozialer Isolation und zum Teil schwerwiegender Folgeerkrankungen in Kauf. Ein Problem, das durch den demografischen Wandel absehbar noch größer wird. Daher fordert der BVHI anlässlich des Welttags des Hörens 2020 gemeinsam mit dem Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. (BVHNO) und der Europäischen Union der Hörakustiker e. V. (EUHA), rasch zu handeln.