Die Meisterprüfung ist bestanden, der Titel amtlich. Wer jetzt Geld sehen will, muss wissen, in welchem Bundesland er wohnt oder arbeitet. Denn den Meisterbonus gibt es nicht bundesweit einheitlich, sondern nur dort, wo das jeweilige Land ihn per eigener Richtlinie zahlt. Die Spanne reicht von null Euro bis zu 5.000 Euro Grundbetrag, in Berlin unter bestimmten Voraussetzungen (Frauenbonus) sogar bis 6.000 Euro.
Jedes Land entscheidet selbst über Name, Höhe und Bedingungen. Die Beträge selbst schwanken erheblich. Niedersachsen zahlt 4.000 Euro, allerdings nur an reine Handwerksmeister. Bayern und Sachsen liegen bei 3.000 Euro, Hessen bei 3.500 Euro. Nordrhein-Westfalen zahlt 2.500 Euro, Baden-Württemberg 1.500 Euro. Am unteren Ende: Sachsen-Anhalt mit 1.000 Euro, Hamburg und Bremen mit 1.300 Euro. Zwei Länder zahlen aktuell gar nichts: Schleswig-Holstein hat nie einen Meisterbonus eingeführt, Brandenburg hat seinen früheren Bonus auslaufen lassen.
Berlin liegt mit 5.000 Euro an der Spitze. Mecklenburg-Vorpommern zahlt 2.000 Euro Grundbetrag, dazu 3.000 Euro extra für die 50 besten Absolventen eines Jahrgangs. Ähnlich Thüringen: 2.000 Euro Grundbetrag seit 2026, plus 1.000 Euro für Jahrgangsbeste je Gewerbe und Kammer.
So hoch ist der Meisterbonus in den 16 Bundesländern (2026)
Der Antrag muss aktiv gestellt werden, von allein zahlt niemand aus. Und die Fristen sind knapp: In Hamburg, Hessen und dem Saarland verfällt der Anspruch nach drei Monaten, in Rheinland-Pfalz nach vier, in Mecklenburg-Vorpommern nach sechs. Bayern räumt mit einer Frist von zwei Jahren deutlich mehr Zeit ein; für Sachsen liegt im vorliegenden Material keine Fristangabe vor, das sollte vor der Prüfung direkt bei der Sächsischen Aufbaubank erfragt werden.
Maßgeblich für die Zuständigkeit ist in fast allen Ländern der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfung, in einzelnen Ländern zusätzlich der Prüfungsort selbst. Wer kurz vor oder nach der Prüfung umzieht, sollte vorher klären, welches Land dann zuständig ist.
2026 haben mehrere Länder ihre Prämien erhöht: Sachsen von 2.000 auf 3.000 Euro, das Saarland und Thüringen jeweils von 1.000 auf 2.000 Euro. Bremen dagegen hat im März 2025 drastisch gekürzt, von 4.000 auf 1.300 Euro. Der Meisterbonus ist eine freiwillige Leistung der Länder im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Wer seinen Meisterbrief in der Tasche hat, sollte zeitnah bei der zuständigen Kammer oder Förderbank des eigenen Bundeslands nachfragen, welcher Betrag aktuell gilt und welche Frist läuft.