Am 30. Juli meldet sich die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) Wort und zeichnet ein düsteres Bild für die Branche: Erst sinken die Kasseneinnahmen der Branche, dann kommt 2027 ein pauschaler Vergütungsabschlag obendrauf. Zwei Kurven, die sich in die falsche Richtung bewegen, und das Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das bereits beschlossene Sache ist.
Betriebsschließungen „nicht ausgeschlossen“
Die biha rechnet vor: Während die Krankenkassen ihre Ausgaben für Hilfsmittel insgesamt im ersten Quartal 2026 um über 4 % steigerten, ging der Anteil für Hörsysteme im selben Zeitraum um 1,3 % zurück. Parallel kletterten die Betriebskosten der Hörakustiker, Personal, Energie, Miete, um rund 5 %. Rechnerisch ergibt das eine Lücke von rund sechs Prozentpunkten zwischen beiden Werten. Auch wenn Kassenausgaben und Betriebskosten strenggenommen unterschiedliche Dinge messen. Die Innung formuliert es drastischer: Greift der Abschlag 2027 tatsächlich und zieht die Nachfrage nicht deutlich an, seien Betriebsschließungen laut biha „nicht ausgeschlossen“.
Gegenüber steht die allgemeine GKV-Finanzstatistik fürs erste Quartal 2026, die vom Bundesministerium für Gesundheit am 19. Juni 2026 veröffentlicht wurde. Sie schlüsselt die Ausgaben jedoch nicht bis auf die Ebene einzelner Hilfsmittel-Produktgruppen auf.
Das Beitragssatzstabilisierungsgesetzt ist Fakt
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, der Bundesrat ließ es am selben Tag passieren. Herzstück für die Hilfsmittelbranche ist ein pauschaler Abschlag von 3 % auf die vertraglich vereinbarten Vergütungen, befristet auf 2027 und 2028. Betroffen ist die gesamte Hilfsmittelwelt, von der Beinprothese bis zum Rollstuhl, Hörsysteme sind darin nur ein Posten unter vielen.
Die Regierung will bis 2027 eine Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro schließen, bis 2030 könnten es 40 Milliarden werden. Der Hilfsmittel-Abschlag steuert dazu, einem Hintergrundpapier zufolge, 0,4 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028 sowie 0,5 Milliarden Euro ab 2029 bei, ein Rundungsposten im großen Sparpaket, aber eben einer, der bei den Betroffenen voll ankommt.
Die Hörakustik ist nicht allein
Wer glaubt, hier gehe es um eine Branche mit Extra-Pech, irrt. Auch der Bundesinnungsverband Orthopädie-Technik (BIV-OT) läuft Sturm. Verbandspräsident Alf Reuter bringt es auf den Punkt: Die Finanzkommission Gesundheit selbst habe den Hilfsmittelbereich nicht als Kostentreiber eingestuft, trotzdem greife der Rotstift pauschal zu. Zwei Branchen, ein Befund: Der Abschlag ist eine politische Verteilungsentscheidung, keine Reaktion auf ausufernde Kosten bei Hörsystemen im Speziellen.
Was bedeutet das für die Hörakustik?
Drei Linien laufen für die Hörakustik zusammen: sinkende Kasseneinnahmen und steigende Betriebskosten und ein branchenweiter Vergütungsabschlag ab 2027. Ob daraus tatsächlich das große Betriebssterben wird, vor dem die biha warnt, steht auf einem anderen Blatt.
Auch für Versicherte bleibt vieles offen. Der Abschlag setzt bei der Vergütung zwischen Kassen und Leistungserbringern an, nicht direkt bei Zuzahlungen. Ob und wie stark das am Ende bei Preisen oder Terminverfügbarkeit im Laden um die Ecke ankommt, entscheidet sich erst 2027. Dann müssen die Betriebe zeigen, wie viel sie wirtschaftlich abfedern können und wie viel sie weitergeben.