Anlässlich des Parlamentarischen Abends am 18. Oktober 2022 hat die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) gemeinsam mit den anderen Gesundheitshandwerken ihr Positionspapier in Berlin vorgestellt.
Zahlreiche Bundestagsabgeordnete, Vertreter der Gesetzlichen Krankenversicherungen und der Bundesministerien von Wirtschaft und Gesundheit gaben sich die Ehre, so dass ein konstruktiver Austausch entstanden ist. Hans Peter Wollseifer, Präsident vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), gab die Einführungsrede, auf die Ministerialrat Ortwin Schulte aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konterte.
Die Bundesinnung der Hörakustiker fordert insbesondere mehr Elan bei der Sicherstellung von Versorgungsstrukturen. Marianne Frickel, Präsidentin der biha, mahnte mehr Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten der Leistungserbringer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an: „Es kann nicht sein, dass Krankenkassen, Ärzte und Patientenvertreter über die Köpfe der Leistungserbringer Entscheidungen treffen, die diese dann ausbaden müssen. So eine Vertretung von Partikularinteressen in einer der einflussreichsten Behörden im Gesundheitswesen hat mit Transparenz und demokratischer Teilhabe wenig zu tun.“
Angesichts der dramatisch gestiegenen Kosten für Energie, Einkauf und Transport hat auch die Bundesinnung der Hörakustiker eindringlich verdeutlicht, dass jetzt der Zeitpunkt ist, um wohnortnahe und flächendeckende Versorgungsstrukturen zu sichern.
Ministerialrat Schulte vom Bundesgesundheitsministerium erläuterte aktuelle Ansätze zu möglichen Entbürokratisierungsmaßnahmen: „Deutschland befindet sich in einer ernsten wirtschafts- und sozialpolitischen Lage. Das Bundesgesundheitsministerium nimmt Unterstützungsmaßnahmen für mittelständisch geprägte Leistungserbringer, darunter die Gesundheitshandwerke, sehr ernst. Im europäischen Vergleich tut kein Land so viel wie Deutschland! Wir stehen in der Diskussion, ob Entbürokratisierungsmaßnahmen zu einer finanziellen Entlastung des Gesundheitssystems beitragen können. Im Blick haben wir dabei auch medizinprodukterechtliche Anforderungen für Sonderanfertiger sowie weitere Maßnahmen aus den Leistungsbereichen Hilfsmittel und Zahnersatz.“