Brillen für drei Euro, Hörgeräte für 15 – und dahinter steckt kein europäisches Start-up, sondern eine Hongkonger Gesellschaft mit laufendem EU-Zollermittlungsverfahren. Was gerade in den Nachbarländern die Branche aufschreckt, rollt nun auch auf den deutschen Markt zu.

Der Mann, der Branchen „revolutionieren“ will

Pierre Wizman ist kein Unbekannter. Der französische Unternehmer gründete 2011 Polette – eine Online-Brillenplattform, die mit aggressiven Niedrigpreisen und der Direktlieferung aus chinesischen Fabriken den Optikmarkt herausforderte. Sein Rezept: Zwischenhändler eliminieren, Markenaufschläge streichen, Fabrikpreise direkt an den Endverbraucher weitergeben.

Seit dem 25. Juni 2025 treibt Wizman dieses Konzept auf die Spitze. Unter der Marke Blacksheep hat er eine neue Plattform gestartet – mit Brillenfassungen ab 2,95 Euro, Gläsern ab 5 Euro und Gleitsichtlinsen ab 25 Euro. In der Öffentlichkeit tritt er mit einer Rhetorik auf, die an Provokation kaum zu überbieten ist: Die klassische Optik und Hörakustik betreibt ihm zufolge ein organisiertes Margensystem.

Sein Selbstvergleich: nicht Free oder Ryanair, sondern Airbnb – eine Plattform, die Fabriken und Konsumenten direkt zusammenbringt, ohne Mittelsmänner, ohne versteckte Kosten.

Das Unternehmen hinter der Disruptions-Story: Hongkong, nicht Paris

Wer auf der Blacksheep-Website einkauft und dabei ein europäisches Start-up vermutet, liegt falsch. Auf der Bewertungsplattform Trustpilot ist blacksheep.io als Unternehmen mit Sitz in Hongkong gelistet. Auch das Mutterunternehmen Polette hat seinen offiziellen Hauptsitz dort – an der Adresse Shop No.1, G/F, Sun Fung Mansion, 52-60 Lyndhurst Terrace, Central, Hongkong.

Blacksheep ist damit ein Drittland-Anbieter, der europäische Märkte per Online-Direktvertrieb beliefert und dabei vom EU-Binnenmarkt profitiert, ohne ihm vollständig zu unterliegen. Genau das kritisieren Verbraucher bereits scharf: Die Markenkommunikation erwecke den Eindruck, es handle sich um ein europäisches oder französisches Unternehmen, während der Firmensitz tatsächlich in Hongkong liegt – und die Website die reale Herkunft nicht klar kommuniziert.

Nach deutschem § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) ist jede gewerbliche Website, die sich an deutsche Verbraucher richtet, verpflichtet, Unternehmensidentität, Sitz und Registrierung vollständig im Impressum auszuweisen. Wer als Hongkonger Gesellschaft agiert und diesen Umstand verschleiert, begeht einen abmahnfähigen Verstoß – für Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände ein handfestes rechtliches Werkzeug.

Zollermittlungen auf europäischer Ebene

Der Hongkonger Sitz ist nicht das einzige strukturelle Problem. Im Juni 2024 durchsuchte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (EPPO) mehrere mit Polette verbundene Standorte im Rahmen einer Untersuchung wegen mutmaßlicher Unterdeklarierung von Warenwerten beim Import aus China – mit dem Ziel, EU-Einfuhrzölle und Importumsatzsteuer zu umgehen. Eine direkte formelle Beschuldigung von Blacksheep wurde bislang nicht ausgesprochen.

Dass Retouren laut Blacksheep-AGB an ein Lager in China zurückzusenden sind, fügt sich in dieses Bild. Das Transparenz-Narrativ, das Wizman so lautstark pflegt, steht damit unter erheblichem Druck.

Jetzt auch Hörgeräte: 15 Euro, direkt aus China, ohne Rezept

Was in Frankreich die Branche bereits aufgeschreckt hat, ist auf der deutschsprachigen Blacksheep-Website längst Realität. Unter dem Titel „Kristallklare, rezeptfreie Hörgeräte“ werden Geräte wie das GM-311 ab 15,22 Euro angeboten, das Paar ab 22,85 Euro. Weitere Modelle – GM-990, GM-323, K-81, A-383 – ergänzen das Sortiment. Die Modellbezeichnungen finden sich identisch bei chinesischen OEM-Anbietern auf Alibaba-Plattformen – ein klares Zeichen für ein reines Handels- und Vermarktungsmodell ohne eigene Technologie.

Beworben werden die Geräte mit KI-Geräuschunterdrückung, Bluetooth 5.0, 16-Kanal-Chip, UV-C-Sterilisation und bis zu 120 Stunden Akkulaufzeit. Die Sprache ist dabei eindeutig medizinisch konnotiert: „Hörgeräte“, Wirkungsversprechen bei Hörverlust und Tinnitus, Hinweise auf Sturzprävention und kognitive Gesundheit.

Die Rechtslage in Deutschland

Im Unterschied zu Frankreich kennt Deutschland keine gesetzliche Rezeptpflicht für Hörgeräte. OTC-Geräte sind am deutschen Markt grundsätzlich denkbar – jedoch nur bei Einhaltung der EU-Medizinprodukteverordnung MDR 2017/745. Wer Hörgeräte zur Kompensation von Hörverlust vermarktet, braucht CE-Konformität, klinische Bewertung und lückenlose technische Dokumentation.

Entscheidend ist die Zweckbestimmung: Sobald ein Produkt mit medizinischen Nutzenversprechen beworben wird, ist die Medizinprodukt-Einstufung obligatorisch – unabhängig davon, ob der Anbieter seinen Sitz in Neuilly-sur-Seine oder Hongkong hat. Ob die angebotenen Blacksheep-Modelle diese Anforderungen vollständig erfüllen, ist öffentlich nicht dokumentiert.

Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer der Bundesinnung der Hörakustiker (biha), hat in diesem Zusammenhang eine unmissverständliche Forderung formuliert:

Es brauche eine klare gesetzliche Trennlinie zwischen Medizinprodukten und reinen Schallverstärkern.

Auf EU-Ebene fehlt bislang eine dem US-amerikanischen OTC Hearing Aid Act vergleichbare Regelung – während die FDA bereits 2022 eine eigene OTC-Kategorie mit definierten Grenzwerten eingeführt hat, bewegt sich Europa noch in einer regulatorischen Grauzone. Diese Lücke nutzt Blacksheep.

Verbrauchertests: Das Ergebnis ist ernüchternd

Die belgische Verbraucherschutzorganisation Test-Achats testete zehn Brillenpaare: fünf Einstärken- und fünf Gleitsichtbrillen. Das Ergebnis war eindeutig – keine einzige Brille war korrekt angepasst. Zentrierung, Verschreibungsgenauigkeit und Antireflex-Beschichtungen wiesen eklatante Mängel auf. Darüber hinaus stellte Test-Achats fest, dass die Website mehrere EU-rechtliche Mindestanforderungen nicht erfüllt: fehlende Kontaktdaten, unvollständige Datenschutzerklärung, intransparente Allgemeine Geschäftsbedingungen und unklare Lieferzeiten.

Für Hörgeräte liegen noch keine vergleichbaren unabhängigen Tests vor. Angesichts der OEM-Herkunft der Modelle und der dokumentierten Qualitätsprobleme bei Brillen ist Zurückhaltung angebracht.

Was das für Hörakustiker bedeutet

Blacksheep bietet keinen audiologischen Hörtest, keine individuelle Anpassung, keine Nachsorge, keine Produkthaftung im EU-Sinne und keinen Weg zur Kassenerstattung. Was es bietet, ist ein Preisanker – und der sitzt.

Wenn Verbraucher online auf „Hörgeräte“ ab 15 Euro stoßen, stellen sie beim nächsten Fachgespräch die unvermeidliche Frage:

„Warum kostet das hier 2.000 Euro?“

Diese Frage verdient eine klare, selbstbewusste Antwort – keine defensive. Die Antwort liegt in dem, was Blacksheep schlicht nicht liefert: individuelle Hördiagnostik, medizinische Einordnung des Hörverlusts, präzise frequenzspezifische Anpassung, Sprachverstehen in komplexen Alltagssituationen, Rückkopplungsmanagement, gesetzlich geregelte Nachsorge und Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Der Ausblick

Blacksheep dürfte nicht das letzte Unternehmen dieses Typs sein. Das Geschäftsmodell – Drittland-Sitz, EU-Direktvertrieb, aggressive Preiskommunikation, regulatorisch schwer greifbare Produktkategorisierung – ist exportierbar. Ob das EPPO seine Ermittlungen zu einem formellen Verfahren ausweitet, ob nationale Marktaufsichtsbehörden die Medizinprodukt-Compliance der angebotenen Hörgeräte prüfen und ob Verbraucherschutzorganisationen auch die Audiologie-Sparte unter die Lupe nehmen, bleibt abzuwarten.