Der GKV-Spitzenverband hat seinen achten Mehrkostenbericht für das Berichtsjahr 2025 vorgelegt. Für die Hörakustik-Branche ist das Ergebnis eindeutig: Bei kaum einer anderen Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis zahlen Versicherte so viel drauf wie bei Hörgeräten, beim Fallanteil liegen nur drei der 39 Produktgruppen vor ihnen. Der Abstand zu allen anderen Versorgungsbereichen fällt größer aus, als es der insgesamt stabile Gesamtmarkt vermuten lässt.
Was der Bericht insgesamt zeigt
Die gesetzlichen Krankenkassen meldeten für 2025 rund 31,90 Millionen Hilfsmittelversorgungsfälle, ein Plus von 0,5 % gegenüber dem Vorjahr. Die GKV-Ausgaben für Hilfsmittel kletterten auf 12,12 Milliarden Euro, ein Zuwachs von rund 5 % gegenüber den 11,55 Milliarden Euro aus 2024. Mehrkosten fielen 2025 in 22,31 % aller Fälle an, 2024 waren es 21,97 %. Am grundsätzlichen Bild ändert das wenig. Seit Beginn der Erhebung 2019 liegt der Anteil mehrkostenfreier Versorgungen laut Bericht weitgehend stabil bei rund vier von fünf Fällen.
Die insgesamt gezahlten Mehrkosten summierten sich 2025 auf 1,13 Milliarden Euro, 8,8 % mehr als im Vorjahr. Sie wuchsen damit deutlich stärker als die regulären Leistungsausgaben. Im Schnitt zahlte ein Versicherter mit Mehrkostenvereinbarung 158,61 Euro, gegenüber 148,70 Euro im Jahr 2024.
Anteile der Mehrkosten je Produktgruppe an den gesamten Mehrkosten (2025)
Hörhilfen: kleine Fallzahl, großes Gewicht
Innerhalb dieses Gesamtbilds sticht die Produktgruppe 13 (Hörhilfen) heraus. 976.368 Versorgungsfälle zählte der Bericht für 2025, in 420.477 davon vereinbarten Versicherte und Leistungserbringer Mehrkosten, ein Anteil von 43,07 % innerhalb der Produktgruppe. Gegenüber 2024 ist das ein moderates Plus von 0,87 Prozentpunkten.
Beim Fallanteil liegen Hörhilfen damit hinter Brustprothesen (64,06 %), Einlagen (54,50 %) und Sehhilfen (43,44 %) zurück. Beim durchschnittlichen Euro-Betrag je Mehrkostenfall führen sie dagegen mit Abstand: 1.656,99 Euro, der höchste Wert unter allen 39 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses.
Dieser Betrag ist zudem weiter gestiegen: um 81,45 Euro gegenüber 2024, der zweitstärkste Euro-Anstieg unter den neun mehrkostenrelevanten Produktgruppen, nach Haarersatz mit +110,88 Euro. In Summe zahlten Versicherte für höherwertige Hörgeräte rund 696,7 Millionen Euro an Mehrkosten. Zur Einordnung: Hörhilfen machen nur etwa 6 % aller Mehrkostenfälle im gesamten Hilfsmittelbereich aus, stehen aber laut Bericht für rund 62 % aller im Jahr 2025 geleisteten Mehrkosten. Kein anderer Versorgungsbereich konzentriert so viel Geld auf so wenige Fälle.
Kennzahlen und Veränderungsrate der mehrkostenrelevanten Produktgruppen (2025)
| Produktgruppe | Anteil Versorgungsfälle mit Mehrkosten 2025 | Differenz zum Vorjahr 2024 | Ø Mehrkosten 2025 je Fall | Absolute Veränderung je Fall |
|---|---|---|---|---|
| 08 Einlagen | 54,50 % | –1,58 % | 43,34 € | +3,05 € |
| 10 Gehhilfen | 15,10 % | +0,77 % | 188,37 € | +4,91 € |
| 13 Hörhilfen | 43,07 % | +0,87 % | 1.656,99 € | +81,45 € |
| 15 Inkontinenzhilfen | 30,49 % | +1,03 % | 129,10 € | +2,17 € |
| 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie | 33,05 % | +0,22 % | 32,46 € | +1,03 € |
| 23 Orthesen/Schienen | 12,97 % | +0,23 % | 23,43 € | +0,68 € |
| 25 Sehhilfen | 43,44 % | +1,40 % | 144,72 € | +1,78 € |
| 34 Haarersatz | 34,72 % | +5,59 % | 385,45 € | +110,88 € |
Was die Zahlen nicht hergeben
Der GKV-Spitzenverband weist selbst mehrfach darauf hin, dass die Daten keine Aussage darüber zulassen, warum sich Versicherte für ein teureres Gerät entscheiden. Ob dahinter bewusste Komfort- oder Ästhetikentscheidungen stehen, wie es § 33 SGB V als Grundlage für Mehrkosten vorsieht, lässt sich aus den Abrechnungsdaten nicht ablesen. Auch nicht, ob die Beratung im Vorfeld ausreichend über gleichwertige mehrkostenfreie Alternativen informiert hat.
Zwei methodische Punkte relativieren die Zahlen zusätzlich. Erstens streicht der GKV-Spitzenverband Mehrkostenangaben über 10.000 Euro je Fall bei Hörhilfen als statistische Ausreißer aus der Auswertung, der ausgewiesene Durchschnitt bildet also nicht das gesamte Spektrum ab. Zweitens räumt der Bericht ein, dass in einzelnen Abrechnungen auch Zusatzleistungen, die nicht zur GKV-Leistungspflicht zählen, etwa Hörgerätebatterien bei Erwachsenen, fälschlich als Mehrkosten ausgewiesen worden sein könnten. Wie groß dieser Unsicherheitsfaktor tatsächlich ist, lässt sich aus dem Bericht nicht beziffern.
Ausblick
Fallanteil und Preis je Fall sind bei Hörhilfen 2025 beide gestiegen, der Preis deutlich stärker als der Anteil. Eine hörhilfen-spezifische Prognose liefert der Bericht nicht, er schließt mit dem allgemeinen Hinweis, dass die Ausgabenentwicklung im gesamten Hilfsmittelbereich angesichts der angespannten Finanzlage der Krankenkassen weiter beobachtet werden müsse. Warum die Mehrkosten je Fall bei Hörhilfen so viel stärker steigen als in den meisten anderen Produktgruppen, bleibt offen. Dem Bericht fehlen dafür, wie er selbst einräumt, die qualitativen Daten zur Ursachenanalyse.