Ohne Meisterbrief kein eigener Hörakustik-Betrieb: Kaum ein anderes Handwerk stellt so hohe fachliche Anforderungen an seine Betriebe. Wie genau diese Pflicht in der Praxis eingehalten und kontrolliert wird, ist erstaunlich schwer herauszufinden, und selbst eine so grundlegende Zahl wie die der aktiven Meister im Handwerk lässt sich nirgendwo finden.
Für Hörakustik-Betriebe gilt eine der striktesten Zulassungsregeln im deutschen Handwerk. Wie genau diese Pflicht in den bundesweit rund 7.500 Betriebsstätten der Branche eingehalten wird, ist öffentlich nicht dokumentiert. Nicht einmal die Gesamtzahl der aktiven Meister im Handwerk ist öffentlich bekannt.
Warum der Meisterzwang so strikt ist
Hörakustiker stehen in Anlage A der Handwerksordnung, als zulassungspflichtiges Handwerk. Das bestätigt der gemeinsame Branchenreport der Gesundheitshandwerke 2025. Selbstständig machen darf sich nur, wessen Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Handwerksrolle erfüllt, in der Regel eine bestandene Meisterprüfung.
Der Grund dafür ist handfest: Hörakustiker arbeiten direkt am und im Ohr ihrer Kunden. Eine falsch eingestellte Geräteanpassung kann das Restgehör schädigen.
Zwei Filialen ja, beliebig viele nein
Wie weit die Meisterpflicht reicht, klärte der Bundesgerichtshof schon 2013, in einem Fall aus der eigenen Branche (Urteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 222/11). Ein Konkurrent hatte gegen ein Unternehmen geklagt, dessen Meister zwei Filialen im Abstand von 26 Kilometern leitete, jeweils halbtags vor Ort. Die Klage scheiterte. Während der Öffnungszeiten muss zumindest eine befähigte Person anwesend oder unmittelbar erreichbar sein, sobald handwerkliche Leistungen wie Beratung oder Anpassung erbracht werden, so der BGH, doch die wechselnde Leitung zweier nicht allzu weit entfernter Betriebe verstößt nicht dagegen.
Unbegrenzt ist die Konstruktion trotzdem nicht. Zwei neuere Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zeigen die Grenze, beide zu Fleischereifilialen, aber mit Aussagekraft für jedes zulassungspflichtige Handwerk. Im Mai 2024 (Az. 4 B 967/23) und erneut im Januar 2026 (Az. 4 B 1038/25) kippte das Gericht Konstruktionen, in denen der benannte Betriebsleiter längst eine volle Stelle im Hauptbetrieb hatte oder nur stichprobenartig in der Filiale vorbeischaute. Qualifiziertes Verkaufspersonal, so der jüngere Beschluss, ersetzt die tatsächliche, dauerhafte fachliche Leitung nicht.
Kontrolliert wird meist nur auf Verdacht
Handwerkskammern dürfen Betriebe betreten, um die Meisterpräsenz zu prüfen (§ 17 HwO). Doch das Bundesverfassungsgericht hat dieses Recht schon 1971 eng ausgelegt (Beschluss vom 13.10.1971, Az. 1 BvR 280/66), weil Geschäftsräume grundrechtlich geschützt sind. Kontrolliert wird deshalb meist erst, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, nicht routinemäßig und flächendeckend.
Auch der Einblick in die Handwerksrolle bleibt begrenzt. Nach § 6 HwO muss die Kammer bei berechtigtem Interesse Auskunft erteilen, die Handwerkskammer Region Stuttgart stellt auf ihrer Website aber klar, dass sie „systematische Auflistungen oder Auswertungen“ ablehnt.
Zahlen gibt es, aber nicht die entscheidende
Der Branchenreport der Gesundheitshandwerke 2025 liefert für die Hörakustik solide Zahlen: 7.500 Betriebsstätten zum Stichtag 31. Dezember 2024, zusammengesetzt aus 2.700 Unternehmen und 4.800 Filialbetrieben, ein Plus von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rund 19.500 aktive Hörakustiker zählt die Branche insgesamt, bei einem geschätzten Umsatz von 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2023.
Wie viele Hörakustiker als Meister oder Betriebsleiter tatsächlich in der Handwerksrolle eingetragen sind, weist der Bericht nicht aus. Für die Orthopädietechnik nennt derselbe Bericht eine genaue Zahl, 1.991 Betriebe waren 2023 in der Meisterrolle eingetragen. Für die Hörakustik fehlt die entsprechende Zeile komplett.
Der Grund liegt im Gesetz selbst. Die Handwerksrolle erfasst nur den fachlichen Betriebsleiter eines Betriebs, nicht jeden, der eine Meisterprüfung abgelegt hat. Ein angestellter Hörakustikmeister ohne Betriebsleiter-Funktion taucht in keinem öffentlichen Register auf.
Drei Lücken, eine offene Frage
Ob kleine, inhabergeführte Betriebe und große Filialketten bei der Meisterpräsenz tatsächlich ausreichend kontrolliert werden, lässt sich mit den von uns recherchierten Daten nicht beantworten. Es fehlt eine Zahl gemeldeter Betriebsleiter. Es fehlt eine Statistik zur Kontrollhäufigkeit nach Betriebsgröße. Und es fehlt ein öffentlich dokumentierter Fall, in dem eine Handwerkskammer eine größere Filialkette gezielt auf ihre Meisterpräsenz hin überprüft hätte.
In den kommenden drei Jahren werden laut Branchenreport bis zu zwei Millionen weitere Menschen ein Hörsystem benötigen. Ob mit dem wachsenden Markt auch mehr Transparenz über die fachliche Leitung der Betriebe einhergeht, sagt keine der vorliegenden Zahlen voraus.