Fast 30 Jahre lang bildete die bisherige BIAP-Klassifikation die Grundlage für die audiometrische Einordnung von Hörverlusten. Nun hat das Internationale Büro für Audiophonologie (BIAP) dieses System umfassend überarbeitet. Die neue Empfehlung 02/2 unterteilt die Hörschwelle in sieben Grade, bewertet beide Ohren separat und grenzt einen entscheidenden Punkt klarer ab als zuvor: Ein Audiogramm zeigt die Hörsensitivität – daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, wie stark ein Mensch im Alltag durch seinen Hörverlust eingeschränkt ist.

Der BIAP-Vorstand hat die neue Empfehlung im Juli 2026 verabschiedet; sie löst damit die bisherige Klassifikation von 1996/1997 ab. Inhaltlich lehnt sich das BIAP an die „Grades of Hearing Loss“ an, die die Weltgesundheitsorganisation WHO 2021 in ihrem World Report on Hearing vorgestellt hat. Zugleich führt das BIAP die praktische Anwendung dieser Einteilung weiter.

Sieben Grade zur audiometrischen Einordnung

Die Reintonaudiometrie bleibt weiterhin die Grundlage. Der Pure Tone Average (PTA) ergibt sich aus dem Mittelwert der Luftleitungsschwellen bei 500, 1.000, 2.000 und 4.000 Hz. Lässt sich bei einer Frequenz keine Reaktion feststellen, wird bei der Berechnung ein Wert von 120 dB HL verwendet. Wichtig dabei: Jedes Ohr wird einzeln eingestuft.

Das neue Schema unterscheidet sieben Grade:

Grad Audiometrische Einordnung PTA
0 im Normalbereich < 20 dB HL
1 geringgradige Beeinträchtigung 20 bis < 35 dB HL
2 mittelgradige Beeinträchtigung 35 bis < 50 dB HL
3 mittel- bis schwergradige Beeinträchtigung 50 bis < 65 dB HL
4 schwergradige Beeinträchtigung 65 bis < 80 dB HL
5 schwer- bis hochgradige Beeinträchtigung 80 bis < 95 dB HL
6 hochgradige bis vollständige Beeinträchtigung ≥ 95 dB HL

Die Schwellenbereiche entsprechen der WHO-Klassifikation aus dem Jahr 2021. Die Neuerung beschränkt sich allerdings nicht auf veränderte Tabellenwerte. Das BIAP verabschiedet sich ausdrücklich von der Annahme, dass sich aus einer einzelnen PTA-Kategorie direkt ablesen lässt, wie gut jemand tatsächlich hört oder kommunizieren kann.

Auch im Vergleich zur früheren BIAP-Systematik verändern sich einige Grenzwerte. So umfasste die leichte Hörminderung dort beispielsweise 21 bis 40 dB, während der mittlere Bereich in die beiden Gruppen 41 bis 55 und 56 bis 70 dB aufgeteilt war. Im neuen System beginnt Grad 1 bereits bei 20 dB HL; danach folgen überwiegend Intervalle von jeweils 15 dB.

Ein Audiogramm zeigt nur einen Teil des Bildes

Das BIAP stellt klar, dass eine Einteilung allein nach PTA lediglich einen Teil des Hörvermögens abbildet. Ein Durchschnittswert über vier Frequenzen berücksichtigt weder die Form des Audiogramms noch die Art und Entwicklung des Hörverlusts oder zusätzliche audiologische Untersuchungen. Ebenso wenig lassen sich daraus die funktionellen und sozialen Folgen für einen einzelnen Menschen verlässlich ableiten.

Zwei Menschen mit vergleichbaren audiometrischen Schwellen können ihren Hörverlust im Alltag ganz unterschiedlich erleben. Als mögliche Gründe nennt das BIAP unter anderem auditive und kognitive Faktoren, medizinische und Umweltbedingungen, verschiedene kommunikative Anforderungen sowie den Zugang zu Rehabilitation.

Auch Grad 0 bedeutet daher nicht automatisch „keine Hörprobleme“. Reintonschwellen von weniger als 20 dB HL liegen nach dieser Klassifikation zwar im Normalbereich. Trotzdem betont das BIAP, dass klinisch unauffällige Schwellen tatsächliche Hörschwierigkeiten nicht ausschließen.

Für Hörakustiker ist diese Abgrenzung durchaus praxisrelevant. Eine PTA zeigt, bei welcher Lautstärke bestimmte Töne wahrgenommen werden können. Deutlich weniger verrät sie darüber, wie gut Sprache in Gesprächsrunden verstanden wird, wie sehr Hintergrundgeräusche das Verstehen beeinträchtigen oder welche Höranstrengung im Alltag entsteht.

Deshalb ergänzt das BIAP die sieben Grade durch typische Auswirkungen auf die Wahrnehmung von Sprache und Umweltgeräuschen in Ruhe sowie im Störgeräusch. Diese Angaben dienen jedoch ausdrücklich nur als Orientierung auf Bevölkerungsebene. Wie eine einzelne Person tatsächlich hört, lässt sich daraus nicht zuverlässig bestimmen.

Jedes Ohr wird separat bewertet

Eine wichtige Neuerung betrifft außerdem den Umgang mit dem besseren und dem schlechteren Ohr.

In der neuen BIAP-Klassifikation erfolgt die Einstufung für jedes Ohr getrennt. Als Begründung führt das BIAP an, dass Unterschiede zwischen den Ohren klinisch bedeutsam sein können. Interaurale Asymmetrien wirken sich unter anderem auf das räumliche Hören, die Schalllokalisation und das Sprachverstehen im Störgeräusch aus.

Daher behandelt die Empfehlung einseitige und asymmetrische Hörverluste gesondert. Von einem einseitigen Hörverlust wird gesprochen, wenn die PTA am besseren Ohr unter 20 dB HL liegt und am schlechteren Ohr ein bestätigter Hörverlust vorliegt.

Eine asymmetrische Hörminderung liegt nach Definition des BIAP vor, wenn der Unterschied im Mittel oder an drei aufeinanderfolgenden Frequenzen mehr als 15 dB beträgt. Wird zusätzlich ein gemeinsamer Wert für beide Ohren benötigt, gilt weiterhin die bereits aus der früheren Empfehlung bekannte Gewichtung: Der Hörverlust des besseren Ohres wird mit sieben und der des schlechteren mit drei multipliziert; anschließend wird die Summe durch zehn geteilt.

Durch diese getrennte Bewertung wird verhindert, dass ein relevantes schlechteres Ohr in einem einzelnen Wert des besseren Ohres untergeht.

Kein neuer Maßstab für die Versorgung mit Hörgeräten

Für den Arbeitsalltag von Hörakustikern ist ebenso entscheidend, wofür die neue Klassifikation ausdrücklich nicht gedacht ist.

Das BIAP versteht sie vor allem als Werkzeug für epidemiologische Zwecke. Auch in klinischen oder medizinisch-administrativen Kontexten kann sie zur Orientierung herangezogen werden. Nicht vorgesehen ist sie dagegen zur Festlegung eines Behinderungsgrads, zur Bestimmung von Leistungsansprüchen, zur Bewertung von Versorgungsergebnissen oder als Entscheidungsgrundlage für eine Hörgeräteanpassung.

Ein „Grad 2“ klärt somit weder, ob ein Hörgerät notwendig ist, noch wie die konkrete Versorgung gestaltet werden sollte.

Stattdessen hebt die Empfehlung hervor, wie wichtig zusätzliche Informationen sind. Audiometrische Ergebnisse sollten gemeinsam mit weiteren klinischen Daten, Befunden zur Sprachwahrnehmung und den vom Betroffenen selbst beschriebenen Schwierigkeiten betrachtet werden.

Das bestätigt einen längst bekannten Grundsatz: Der Wert im Audiogramm zählt. Genauso wichtig ist die tatsächliche Hörsituation des Kunden.

Das BIAP plant eine weitere Ausarbeitung der Systematik

Zugleich versteht sich die Empfehlung 02/2 nicht als vollständiges Modell für sämtliche Hörbeeinträchtigungen.

Das BIAP macht selbst deutlich, dass eine auf Reintonschwellen basierende Klassifikation beispielsweise weder die Form des Hörverlusts noch sensorineurale, konduktive oder gemischte Komponenten und deren Entwicklung vollständig erfassen kann. Ergänzende Untersuchungen wie die Sprachaudiometrie sind ebenfalls nicht Bestandteil dieser einfachen Graduierung. Künftige Empfehlungen sollen deshalb einen breiter angelegten audiologischen Rahmen schaffen.

Auch besondere Situationen wie kombinierte Sinnesbeeinträchtigungen, angeborene oder prälinguale Hörverluste und komplexe auditive Profile sollen individuell bewertet und in einer Ergänzung zur Empfehlung gesondert berücksichtigt werden.

Die eigentliche Neuerung steckt damit weniger in einer neuen Abfolge von Dezibelgrenzen als in der Frage, wie diese Werte künftig verstanden werden sollen. Die neue BIAP-Empfehlung mindert die Bedeutung des Audiogramms keineswegs. Sie zeigt vielmehr klarer, an welchem Punkt seine Aussagekraft endet.