Ab dem 01. April 2022 gelten neue Festbeträge für Hörhilfen. Diese liegen bei einer binauralen Regelversorgung bei 1.498,88 Euro. Das zumindest berichtet Insider Alexander Grunwald auf seinem Blog InfOHRmationen.

Die neuen Festbeträge bei einer beidseitigen Versorgung mit Hörgeräten in Höhe von 1.498,88 Euro liegen damit rund 130 Euro über dem vorherigen Betrag in Höhe von 1.368,42 Euro. Die neuen Festbeträge resultieren in der Hauptsache aus der Streichung des binauralen Abschlags für das zweite Hörsystem.

Die Mindestanforderungen an Hörsysteme im Rahmen der Regelversorgung lauten wie folgt:

  • Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung
  • Omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme
  • Mindestens sechs Kanäle
  • Mindestens drei wählbare Hörprogramme (automatische oder manuell)
  • Digitaltechnik

Weitere Informationen auf dem InfOHRmationen-Blog…