Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat die Mindestgebrauchsdauer für Hörgeräte verlängert. Ab 1. Mai 2026 müssen Versicherte ihre Hörsysteme mindestens sechs statt bisher fünf Jahre nutzen, bevor eine reguläre Neuversorgung möglich ist. Die Änderung erfolgte durch eine Anpassung der Krankenordnung – und offenbar ohne vorherige Verhandlungen mit der Bundesinnung der Hörakustiker.
Änderung per Verordnung – ohne Verhandlungen
Die Anpassung betrifft § 32 Abs. 1 Z 4 der Krankenordnung der ÖGK. Dort wurde schlicht die Zahl „5“ durch „6“ ersetzt.
Solche Änderungen kann die ÖGK formal einseitig beschließen, da Anpassungen der Krankenordnung nicht zwingend mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) verhandelt werden müssen. Auf dieser juristischen Grundlage wurde die Verlängerung der Mindestgebrauchsdauer umgesetzt.
Bislang galt für Hörgeräte eine Mindestnutzungsdauer von fünf Jahren, wie sie auch in älteren Fassungen der Krankenordnung festgelegt war.
Nach Branchenangaben wurde die Bundesinnung der Hörakustiker über die Änderung nicht vorab informiert. Aus dem Umfeld der Wirtschaftskammer heißt es, man wolle nun rasch Gespräche mit der ÖGK aufnehmen, um die Auswirkungen auf die Versorgung zu klären.
Technischer Fortschritt versus längere Nutzungsdauer
Die Entscheidung trifft auf eine Branche, in der sich die Technologiezyklen zunehmend verkürzen. Moderne Hörsysteme unterscheiden sich heute deutlich von Geräten, die vor fünf oder sechs Jahren auf den Markt kamen.
Zu den wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Jahre zählen etwa:
- verbesserte Störlärmunterdrückung
- präzisere Richtmikrofonsysteme
- stabilere Bluetooth-Anbindungen zu Smartphones
- KI-gestützte automatische Klanganpassung
- erweiterte Streaming- und App-Funktionen
Geräte aus früheren Generationen bieten viele dieser Funktionen nur eingeschränkt oder gar nicht. Für Betroffene kann das im Alltag einen spürbaren Unterschied bedeuten – etwa beim Sprachverstehen in lauter Umgebung oder bei der Integration in digitale Kommunikationsgeräte.
Auch die Hardware altert
Neben dem technischen Fortschritt spielt auch die Materialalterung eine Rolle. Hörgeräte sind medizinische Miniaturgeräte, die täglich starken Belastungen ausgesetzt sind:
- Mikrofone verlieren mit der Zeit an Empfindlichkeit
- Hörer (Lautsprecher) können an Leistung einbüßen
- Feuchtigkeit und Schweiß begünstigen Korrosion an Kontakten
- Akkus verlieren nach mehreren Jahren deutlich an Kapazität
Viele dieser Effekte werden im Service ausgeglichen. Dennoch kann die Gesamtleistung eines fünf oder sechs Jahre alten Systems deutlich hinter aktuellen Geräten zurückbleiben.
Folgen für Versicherte
Kritiker der neuen Regelung befürchten daher Nachteile für Versicherte. Wer länger auf eine Neuversorgung warten muss, könnte über Jahre mit technisch überholten oder verschlissenen Systemen hören.
Allerdings gilt grundsätzlich: Eine vorzeitige Neuversorgung bleibt möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen – etwa bei deutlicher Hörverschlechterung oder irreparablen Defekten. Solche Ausnahmen sind auch in vielen Versorgungssystemen üblich.
Hoffnung auf Verhandlungen
In der Branche wächst nun die Erwartung, dass Gespräche zwischen Wirtschaftskammer und ÖGK zu Anpassungen führen könnten – etwa zu Übergangsregelungen oder klareren Ausnahmen für medizinisch notwendige Neuversorgungen.
Ob die verlängerte Mindestgebrauchsdauer tatsächlich dauerhaft Bestand haben wird, dürfte daher maßgeblich von den kommenden Verhandlungen abhängen.