Wer mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz macht, soll vom 1. Januar 2027 an eine manipulationssichere elektronische Kasse einsetzen. Seit Anfang Juni liegt dazu ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium vor, der derzeit in der Verbändeanhörung steckt. Ein halbes Jahr vor dem geplanten Start ist der entscheidende Begriff im Gesetz weiter nicht definiert.

Was der Bund vorhat

Die Passage im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht auf Seite 60, unter der Überschrift Bürokratierückbau: Die Bonpflicht fällt weg, dafür kommt die Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro ab dem 1.1.2027.

Geltendes Recht ist das nicht. Das Bundesfinanzministerium stellt in seinen FAQ zum Kassengesetz (Stand 29. April 2026) klar: Der Gesetzgeber hatte sich bei Einführung der TSE-Anforderungen bewusst gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Deshalb darf bis heute jeder Unternehmer eine offene Ladenkasse führen, und eine Belegausgabepflicht besteht in diesem Fall gar nicht.

Am 4. Juni wurde es konkret. Nach Berichten von Reuters sieht der Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor: elektronische Kassen für alle Betriebe über 100.000 Euro Jahresumsatz, im Gegenzug eine Bagatellgrenze bei der Belegausgabe. Bei Käufen unter 30 Euro muss künftig kein Bon mehr herausgegeben werden. Wer sich der Kassenpflicht verweigert, riskiert bis zu 25.000 Euro Bußgeld. Für das Anbieten oder Nutzen von Kassenmanipulations-Software sind bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen. Langfristig soll der Papierbeleg ganz digitalen Alternativen weichen, per QR-Code oder Mail.

Das Ministerium rechnet mit einem einmaligen Umstellungsaufwand von 99 Millionen Euro für die Wirtschaft, dem eine jährliche Entlastung von 89 Millionen Euro gegenüberstehe.

Der Streit ums Wort „Umsatz“

Die entscheidende Unschärfe steckt in einer einzigen Definition. Der Deutsche Steuerberaterverband fragt, wen oder was die Koalitionäre mit „Geschäften“ meinen und ob sich die Grenze auf die jährlichen Barumsätze oder den Gesamtumsatz bezieht, also auf alle baren und unbaren Zahlungen zusammen.

Der Unterschied entscheidet über die Betroffenheit ganzer Betriebsgruppen. 100.000 Euro Gesamtumsatz sind rechnerisch rund 8.333 Euro im Monat, eine Schwelle, die fast jeder Vollbetrieb reißt. Als reine Barumsatzgrenze dagegen bliebe ein Betrieb mit hohem Karten- oder Rechnungsanteil außen vor.

Der DStV stört sich auch an der Reihenfolge. Das Kassengesetz von 2016 wird gerade evaluiert; die neue Pflicht soll kommen, bevor das Ergebnis vorliegt. Bemerkenswert: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drucksache 21/1816 vom 24. September 2025) schrieb die Bundesregierung noch selbst, diese Evaluierung solle abgewartet werden. Verbandspräsident Torsten Lüth mahnt, neue Pflichten dürften kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern. Der DStV fordert eine Übergangsfrist und Ausnahmen für Geschäftsmodelle, die sich nicht sinnvoll digitalisieren lassen, wie sie Österreich für stromlose oder mobile Verkaufsstellen kennt. Dort greift die Kassenpflicht allerdings schon ab 15.000 Euro Jahres- und 7.500 Euro Barumsatz.

Widerstand kommt auch von der Gegenseite. DSTG-Chef Florian Köbler hält es für riskant, die Belegpflicht zu lockern, bevor die sicheren Kassen flächendeckend stehen. Die Unionsfraktion wiederum drängt auf die vollständige Abschaffung der Bonpflicht, nicht nur auf eine Lockerung. Der Entwurf steht damit zwischen zwei Fronten.

Neu ist nicht die Pflicht, sondern ihre Reichweite

Wer heute elektronisch kassiert, kennt das Regelwerk. Seit Januar 2020 braucht jede elektronische Kasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach § 146a AO, spätestens seit 2023 ohne Ausnahme. Seit Januar 2025 muss jedes System per ELSTER beim Finanzamt gemeldet werden. Und die Kassennachschau nach § 146b AO erlaubt Prüfern seit 2018, unangekündigt während der Geschäftszeiten aufzutauchen.

Neu wäre also nicht das Pflichtenheft, sondern der Kreis der Verpflichteten. Wer bisher mit Geldschublade und handgeschriebenem Kassenbericht arbeitete, käme erstmals in ein System, das er bislang umgehen durfte.

Was jetzt zu tun ist

Beschlossen ist nichts. Nach der Verbändeanhörung kann das Ministerium den Entwurf ändern, dann folgen Kabinett, Bundestag und Bundesrat.

Auf Hilfe sollte niemand warten. Auf die Frage nach Förderprogrammen für die Anschaffung moderner Kassensysteme antwortete die Bundesregierung im September 2025 schlicht: Solche Programme sind nicht geplant. Sie verweist stattdessen auf bestehende Erleichterungen, etwa dass mehrere Kassen an eine TSE angebunden und gebrauchte TSE weitergegeben werden dürfen.

Wer über der Schwelle liegt und noch offen kassiert, hat rund sechs Monate für Auswahl, Anbindung und Schulung. Darauf zu wetten, dass die Frist kippt, ist die riskantere der beiden Möglichkeiten.