Das sächsische Kabinett hat am 30. Juni 2026 beschlossen, den Meisterbonus auf 3.000 Euro anzuheben. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026 und betrifft alle Meisterinnen und Meister, die ihren Abschluss in diesem Jahr erfolgreich erwerben.

Mit der Erhöhung will der Freistaat Sachsen die berufliche Bildung stärken und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung unterstreichen.

Rückwirkende Auszahlung für Abschlüsse 2026

Die Anhebung des Meisterbonus wurde vom Kabinett beschlossen und tritt rückwirkend zum Jahresbeginn 2026 in Kraft.

Davon profitieren auch Absolventinnen und Absolventen, deren erfolgreiches Prüfungsergebnis bereits im laufenden Jahr per Bescheid festgestellt wurde.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter bezeichnete die Erhöhung als „starkes Signal der Wertschätzung für alle Meisterberufe“. Ziel sei es, Fachkräfte für die sächsische Wirtschaft zu sichern und die berufliche Bildung nachhaltig zu stärken.

Meisterzahlen auf höchstem Stand seit zehn Jahren

Nach Angaben der Kammern haben sich die Meisterabschlüsse nach dem coronabedingten Rückgang wieder deutlich stabilisiert.

Im Jahr 2025 bestanden in Sachsen 823 Handwerkerinnen und Handwerker die Meisterprüfung – der höchste Wert seit zehn Jahren.

Hinzu kamen 750 Industriemeisterinnen und Industriemeister sowie 229 Fachmeisterinnen und Fachmeister der Industrie- und Handelskammern (IHK).

Der Meisterbonus ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Stärkung des Handwerks und der Meisterberufe im Freistaat.

Bedeutung für die Hörakustik

Für die Hörakustik zählt der Meisterabschluss zu den zentralen Qualifikationen für Betriebsführung, Ausbildung und Unternehmensnachfolge.

Die höhere Förderung könnte damit auch für Hörakustikbetriebe in Sachsen relevant werden – insbesondere bei der Gewinnung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften.

Bereits in der vergangenen Woche hatte der Sächsische Landtag den „Aktionsplan für ein starkes sächsisches Handwerk“ beschlossen und damit den Weg für weitere Unterstützungsmaßnahmen geebnet.

Die Antragstellung für den Meisterbonus erfolgt weiterhin über die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie die Landesdirektion Sachsen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sollen zeitnah veröffentlicht werden.

Die Erhöhung des Meisterbonus ist Bestandteil des „Zukunftspakets I“ für Wirtschaft und Arbeit, mit dem Bürokratie abgebaut, Investitionen erleichtert und der Mittelstand in Handwerk und Industrie gestärkt werden soll.