Eine 14-monatige Tätigkeit im im Groundhandling von Hubschraubern reicht selbst bei erhöhter Lärmbelastung nicht als Anerkennung für einen beruflichen Hörschaden aus. Das entschied nun das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Urteil.

Kläger war ein 54-jähriger Mann aus Ostfriesland, der bei einem offshore-Helikopterservice angestellt war. In seiner beruflichen Laufbahn war er u. a. als Kfz-Mechaniker, Filmvorführer und Bauarbeiter tätig. 2016 und 2017 arbeitete er als Bodenabfertiger für den Helikopterservice. Während dieser Zeit trat bei ihm ein starker Tinnitus auf. Sein HNO-Arzt äußerte daraufhin gegenüber der Berufsgenossenschaft den Verdacht auf eine Berufskrankheit. Grund sei, dass der Mann in der Anfangszeit seiner Tätigkeit mit einem unzureichenden Gehörschutz vorsorgt gewesen sei.

Ablehnung des Antrags auf Anerkennung

Die Berufsgenossenschaft lehnte den Antrag auf Anerkennung ab. Die Begründung: Der errechnete Lärmpegel sei nicht hoch genug gewesen. Entsprechend sei die berufliche Belastung nicht ausreichend gewesen, um eine Lärmschwerhörigkeit im Rahmen einer Berufskrankheit zu verursachen.

Der Mann hingegen behauptete, einem erheblichen Dauerlärm ausgesetzt gewesen zu sein. Auch seine Hörbeschwerden seien erstmalig bei seiner Tätigkeit als Bodenabfertiger aufgetreten.

14 Monate reichen nicht aus

Das Landessozialgericht gab mehrere Gutachten in Auftrag, in deren Folge eine Lärmmessung am Arbeitsplatz vorgenommen wurde. Diese bestätigten, dass die Lärmbelastung für die Anerkennung einer Berufskrankheit nicht ausreicht.

Das Gericht stützt sich bei seinem Urteil zudem auf die fachmedizinische „Königsteiner Empfehlungen“. Demnach ist eine Lärmschwerhörigkeit nur bei einer hohen und langen Dauerbelastung (mehrere Jahre) entwickeln könne.

Zwar habe der Lärmpegel am Arbeitsplatz des Mannes ca. 90 db (A) betragen, jedoch habe die Belastung nur 14 Monate gedauert und er habe in dieser Zeit Gehörschutz getragen. Außerdem erreichten auch Einzel-Schallspitzen nicht den Grenzwert von 150-165 db (C).

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