Die Digitalisierung des Gesundheitswesens erreicht zunehmend auch das Gesundheitshandwerk. Während Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser bereits an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, rücken nun auch Hörakustikbetriebe in den Fokus des Gesetzgebers.

Spätestens ab Oktober 2027 müssen sich auch Hörakustiker an das digitale Netzwerk des Gesundheitswesens anbinden. Der wichtigste Treiber dieser Entwicklung: das elektronische Hilfsmittelrezept. Doch viele Fragen sind noch offen – von der technischen Umsetzung bis zur Finanzierung.

Telematikinfrastruktur: Das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens

Die Telematikinfrastruktur ist das geschlossene und besonders gesicherte Datennetz des deutschen Gesundheitswesens. Über dieses Netzwerk können medizinische Daten standardisiert und datenschutzkonform ausgetauscht werden. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Kommunikation zwischen Leistungserbringern zu verbessern und gleichzeitig Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten.

Zu den wichtigsten Anwendungen der TI zählen:

  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK) – Identifikationsmedium für Versicherte
  • Elektronische Patientenakte (ePA) – digitale Sammlung medizinischer Informationen
  • Elektronische Verordnung (eRezept / eVO) – digitale Ausstellung und Einlösung von Rezepten
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM) – sicherer Standard für den Versand medizinischer Dokumente

Viele Arztpraxen kommunizieren bereits heute ausschließlich über KIM-Dienste.

TI-Anbindung wird für Hörakustiker Pflicht

Hörakustiker gehören rechtlich zu den Hilfsmittelerbringern. Damit unterliegen sie denselben gesetzlichen Vorgaben wie etwa Augenoptiker, Orthopädietechniker oder Sanitätshäuser. Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) verpflichtet diese Leistungserbringer, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.

Die aktuelle Frist:

Spätestens zum 1. Oktober 2027 müssen Hörakustikbetriebe an die TI angebunden sein. Diese Frist wurde erst kürzlich verschoben. Ursprünglich sollte die Anbindung bereits 2026 verpflichtend werden.

Neue Gesetzesregelung reduziert Bürokratie

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das im November 2025 beschlossen wurde, hat der Gesetzgeber zwei wichtige Änderungen vorgenommen.

1. Verschiebung der TI-Anbindungspflicht

Die Verpflichtung zur Anbindung wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Betriebe erhalten damit mehr Zeit für Vorbereitung und technische Umsetzung.

2. Wegfall des elektronischen Berufsausweises

Der elektronische Berufsausweis (eBA) ist keine Voraussetzung mehr für den TI-Anschluss. Für Hörakustiker reduziert das Kosten und bürokratischen Aufwand, da nur noch eine Karte benötigt wird. Allerdings hat diese Entscheidung auch eine Folge: Ohne eBA bleibt der Zugriff auf die elektronische Patientenakte für Hilfsmittelerbringer weiterhin ausgeschlossen.

Technische Voraussetzungen im Betrieb

Um an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen, benötigen Hörakustikbetriebe mehrere technische Komponenten.

SMC-B-Karte: Der digitale Institutionsausweis

Die SMC-B-Karte ist der elektronische Ausweis des Betriebs. Sie dient zur Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur.

Wichtige Eckdaten:

  • Ausgabe über die zuständige Handwerkskammer
  • Gültigkeit: fünf Jahre
  • danach Neubeantragung erforderlich

Die Handwerkskammern erheben dafür kostendeckende Gebühren, deren Höhe regional variieren kann.

Kartenterminal und TI-Zugang

Zusätzlich benötigen Betriebe:

  • E-Health-Kartenterminal zum Lesen der SMC-B-Karte
  • Konnektor oder TI-Gateway für die sichere Verbindung zur Infrastruktur
  • KIM-Dienst für den elektronischen Dokumentenaustausch

Die Installation erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Branchensoftwareanbieter oder zertifizierten IT-Dienstleistern.

Das elektronische Hilfsmittelrezept wird zum zentralen Anwendungsfall

Die wichtigste Anwendung der Telematikinfrastruktur für Hörakustiker wird künftig das elektronische Hilfsmittelrezept sein. Laut Gesetz soll die digitale Verordnung von Hilfsmitteln ab dem 1. Juli 2027 verpflichtend werden. Allerdings rechnen viele Branchenexperten damit, dass sich die Einführung auf 2028 verschieben könnte, da zentrale Fragen noch ungeklärt sind. Dazu zählen insbesondere:

  • die technische Übermittlung der Verordnung
  • die Integration in Branchensoftware
  • der konkrete Ablauf der Rezeptannahme

Klar ist bereits: Nach der Einführung können elektronische Hilfsmittelverordnungen nur noch über die Telematikinfrastruktur verarbeitet werden.

Kosten der TI-Anbindung: Finanzierung noch offen

Grundsätzlich sieht das SGB V vor, dass die Kosten für Ausstattung und Betrieb der TI-Anbindung von den gesetzlichen Krankenkassen refinanziert werden. In der Praxis gibt es dazu jedoch noch keine konkreten Vereinbarungen. Der GKV-Spitzenverband plant Gespräche über entsprechende Finanzierungsmodelle erst für den Sommer 2026. Für Hörakustikbetriebe bedeutet das derzeit: Planungssicherheit fehlt noch.

Gesetzliche Unstimmigkeit beim Start des eRezepts

Ein weiteres Problem liegt in der aktuellen Gesetzeslage selbst. Nach derzeitiger Regelung:

  • dürfen Ärzte ab 1. Juli 2027 Hilfsmittelverordnungen nur noch elektronisch ausstellen
  • müssen Hilfsmittelerbringer erst bis 1. Oktober 2027 an die TI angeschlossen sein

Damit entsteht eine Versorgungslücke von drei Monaten, in der digitale Verordnungen ausgestellt werden könnten, ohne dass alle Leistungserbringer technisch darauf zugreifen können. Branchenverbände gehen deshalb davon aus, dass der Gesetzgeber noch einmal nachbessern muss.

Fazit: Hörakustiker sollten sich frühzeitig vorbereiten

Die Telematikinfrastruktur wird auch für Hörakustiker zur Pflicht. Spätestens ab Oktober 2027 müssen Betriebe technisch angebunden sein.

Positiv ist:

  • mehr Zeit durch die Fristverschiebung
  • geringerer bürokratischer Aufwand durch den Wegfall des eBA

Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen offen:

  • technische Umsetzung des Hilfsmittel-eRezepts
  • Finanzierung der TI-Anbindung
  • Einbindung der Hörakustik in die elektronische Patientenakte

Fest steht jedoch: Die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens wird auch die Abläufe in Hörakustikbetrieben nachhaltig verändern.