Alle modernen Hörgeräte sind kleine, hochfunktionale und volldigitale technische Meisterwerke, die schwerhörigen Menschen das Leben enorm erleichtern können. „Eine individuelle Anpassung der komplexen Systeme beim Hörakustiker an den persönlichen Hörverlust ist aber immer die Voraussetzung, um ihn bestmöglich auszugleichen – ganz unabhängig vom gewählten Modell“, erklärt Eberhard Schmidt.
Individueller Hörverlust und Hörgewohnheiten sind entscheidend
Nicht jedes Modell ist für jede Hörbeeinträchtigung gleich gut geeignet. „Bei der Auswahl eines Hörsystems muss der Grad der Schwerhörigkeit berücksichtigt werden, der beim Hörakustiker durch professionelle Messverfahren ermittelt wird“, sagt Hörakustiker-Meister Eberhard Schmidt. Die World Health Organisation (WHO) unterscheidet im World Report on Hearing (WRH) die sechs Schwerhörigkeitsgrade leicht, mäßig, mittelschwer, schwer, hochgradig und vollständig.
„Auch auf die persönlichen Hörgewohnheiten kommt es bei der Auswahl und Einstellung eines Hörsystems an. So unterscheiden sich beispielsweise zumeist die Anforderungen eines Opern-Fans an ein Hörsystem von denen eines Hobby-Sportlers. Der eine legt besonders viel Wert auf die Soundqualität, der andere auf Robustheit“, weiß Eberhard Schmidt aus Erfahrung.
Hörsysteme lassen sich in zwei Arten unterscheiden:
IdO-Geräte – diskrete Winzlinge
In-dem-Ohr-Hörsysteme (kurz: IdO) sind für einen leichten bis mittleren Hörverlust geeignet. Sie sind klein wie ein Knopf und sitzen unauffällig im Gehörgang. Ihre Mikrofone fangen den von der Ohrmuschel kanalisierten Schall direkt im Gehörgang auf und leiten die Töne an das Trommelfell weiter. Die Größe des IdO-Systems richtet sich nach Form und Beschaffenheit des Gehörgangs. Das Ohrpassstück (Otoplastik), in dem sich die Technik des Hörsystems befindet, wird vom Hörakustiker individuell für den persönlichen Gehörgang nach einem Ohrabdruck im 3D-Druckverfahren hergestellt. So ist jedes Hörsystem ein Unikat. IdO-Geräte lassen sich üblicherweise mit einer Fernbedienung sowie über das Smartphone bedienen.
HdO-Geräte – hochfunktionale Allrounder
Sowohl für den Einsatz bei geringen Hördefiziten als auch bei stärkeren Hörminderungen eignen sich Hinter-dem-Ohr-Hörsysteme (kurz: HdO). Sie sind klassische Allrounder, bei denen die Technik hinter dem Ohr sitzt und Klänge durch einen Schlauch in ein Ohrpassstück im Gehörgang zum Trommelfell geleitet werden. HdO-Geräte können mit mehr Technik und Zusatzfunktionen ausgestattet sein, wie z.B. einer Telefonspule oder Windgeräuschunterdrückung.
Hörimplantat bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
„Individuell ans Gehör angepasste Hörsysteme können vielen schwerhörigen Menschen helfen, besser zu hören. Ist allerdings die Schwerhörigkeit bereits an eine Taubheit grenzend, reicht eine klassische Hörsystemversorgung manchmal nicht aus, in diesen Fällen kann ein Cochlea-Implantat eine Lösung sein“, erklärt Eberhard Schmidt. In Deutschland leben bereits über 40.000 Menschen mit einem Cochlea-Implantat (CI). Dieses überbrückt die Funktion des Mittelohrs und setzt direkt in der Hörschnecke, der Cochlea, elektrische Impulse, die den Hörnerv stimulieren. Diese Reize werden vom Gehirn Klängen zugeordnet. So wird das Hören möglich. Ein CI besteht aus zwei Teilen: einem internen Teil, der in einer Klinik implantiert wird und direkt am Hörnerv ansetzt, und einem externen Teil, dem Sprachprozessor, der hinter dem Ohr getragen wird und in Form und Größe einem Hörsystem ähnelt. Die CI-Nachsorge können dafür qualifizierte Hörakustiker übernehmen.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich
Ab einem diagnostizierten Hörverlust von 20 Prozent kann gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf eine Hörsystemversorgung bestehen. In der Regel wird beidohrig versorgt. Anspruchsberechtigte gesetzlich Krankenversicherte haben gegenüber ihrer Krankenversicherung das Recht auf eine aufzahlungsfreie Versorgung mit qualitativ hochwertigen digitalen Hörsystemen. Jeder Hörakustiker berät im Vorfeld ausführlich zu den Optionen ohne und mit Aufzahlung und dokumentiert dies schriftlich für Kunden und Krankenkasse. Wenn zusätzliche Funktionen, wie beispielsweise eine Bluetooth-Konnektivität, mehr Komfort oder eine besondere Ästhetik gewünscht sind, ist eine private Aufzahlung möglich. „Die Entscheidung liegt allein beim Kunden“, sagt Eberhard Schmidt.